Umgang mit Corona an der Gesamtschule Holsterhausen – Aktualisierung 02/2023

Per Mitteilung vom 25.01.2023 informiert das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW über die nachfolgenden Regelungen zur Anpassung der Regelungen im Umgang mit Corona:

Ab dem 01.02.2023 gilt:

  • Die für den Schulbereich bisher geltenden Regelungen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) und Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) laufen mit dem 31.01.2023 aus.
  • Es gibt keine Nachfolgeregelung für die CoronaTestQuarantäneVO. Entsprechend entfällt die bisherige 5-tägige Isolationspflicht. Grundsätzlich gilt jedoch auch weiterhin: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben!
  • Auch weiterhin darf in der Schule zum Eigen- oder Fremdschutz eine Maske getragen werden. Die Entscheidung dazu erfolgt eigenverantwortlich.
  • Allgemeingültige Hygieneregelungen verlieren nicht ihre Gültigkeit. Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung finden Sie hier:

(Quelle: https://www.schulministerium.nrw/25012023-schulbetrieb-nach-auslaufen-der-corona-verordnungen)

 

Noch ein Hinweis zum Beitragsbild: Bitte gebrauchte Masken nicht in die Landschaft entsorgen. 😉

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