Umgang mit Corona an der Gesamtschule Holsterhausen – Aktualisierung 02/2023

Per Mitteilung vom 25.01.2023 informiert das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW über die nachfolgenden Regelungen zur Anpassung der Regelungen im Umgang mit Corona: Ab dem 01.02.2023 gilt: Die für den Schulbereich bisher geltenden Regelungen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) und Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) laufen mit dem 31.01.2023 aus. Es gibt keine Nachfolgeregelung für die CoronaTestQuarantäneVO. Entsprechend […]